Jun
02

Reiserücktrittsversicherung – nicht immer wird gezahlt

Trotz real sinkender Einkommen, auf den wohl verdienten Urlaub wollen die Deutschen nach wie vor nicht verzichten.

Dennoch sehen es viele Urlauber auch als unumgänglich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese kommt für die doch teils erheblichen Stornogebühren für einen Rücktritt der Reise auf. Je später klar wird, dass man die Reise nicht antreten kann, desto höher wird auch die entsprechende Stornogebühr.
Erst kürzlich wurde dabei ein Fall bekannt, bei dem die Versicherung eben doch nicht die komplettem Gebühren erstattete. Dabei hatte ein Paar eine Reise gebucht und direkt bei der Buchung auch den Rücktritt versichert. Kurze Zeit später wurde die Frau unverhofft arbeitslos, hatte jedoch das Glück schnell wieder eine neue Stelle zu finden. Da sie hier nun nicht gleich Urlaub einreichen konnte, trat das Paar von der Reise zurück. Von der Versicherung erhielt es aber nur 60 % der Stornogebühren ausgezahlt. Den Rest musste das Paar selbst tragen.
Die Begründung findet sich schnell, sofern man in das Kleingedruckte schaut. Der Reiserücktritt aufgrund einer neuen Anstellung ist nur dann zu 100 % versichert, wenn die Arbeitslosigkeit der Versicherungsnehmer bereits bei Vertragsabschluss bestand. Hier lohnt es sich also ganz besonders, die Versicherungsbedingungen, also das Kleingedruckte aufmerksam durch zu lesen.
Grundsätzlich raten Verbraucherschützer aber dennoch zum Abschluss dieser Versicherung. Insbesondere sehr teure Reisen und solche, die bereits sehr lange im Voraus gebucht wurden, sollten auf diese Weise abgesichert werden. Selbst wenn man nur 60 % des Betrages, wie im obigen Fall zurück erhält, bleibt man doch nicht auf den gesamten Kosten der Reise sitzen. Ideal wäre es dabei natürlich, eine Versicherung zu finden, bei der auch dann gezahlt wird, wenn man erst im Laufe der Zeit arbeitslos wird. Hier lohnt sich ein Vergleich.

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