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Feb
05
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Vor dem Urlaub Krankenversicherung nicht vergessen! |
Der nächste Urlaub oder auch ein beruflicher Auslandsaufenthalt sind bis ins kleinste Detail geplant und die Vorfreude wächst mit jedem Tag. Über all diese Vorfreude sollte man nicht vergessen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dies geht in all dem Trubel häufig unter. Wenn man dann im Urlaub krank wird und ärztliche Behandlung benötigt oder gar ein Krankenhausaufenthalt ansteht, hat man gar nicht gut lachen.
Wer sich vorher noch schnell einen Auslandskrankenschein von seiner GKV geholt hat, meint vielleicht noch, er wäre damit aus dem Schneider. Allerdings ist es in der Praxis häufig so, dass viele Ärzte im Ausland, auch in Europa, den Patienten nur gegen Barzahlung oder gegen Zahlung per Kreditkarte behandeln. Die Rechnung, die er von dem Arzt bekommt, kann er zwar bei seiner Krankenkasse einreichen, jedoch zahlt diese nicht für die Mehrkosten der Behandlung im Ausland, sondern nur die Summe für eine gleiche Behandlung in Deutschland. Alles was darüber ist, muss der Versicherte selbst zahlen.
Auch privat Versicherte sind nicht unbedingt immer und überall im Ausland versichert und sollten deshalb frühzeitig vor Antritt einer Reise unbedingt ihre Police prüfen. Die Auslandkrankenversicherung ist für einen geringen Beitrag zu haben und ist 6 Wochen gültig. Viele Versicherer bieten gegen geringen Aufpreis eine Verlängerung auf 12 Wochen an. Und wer beispielsweise beruflich einen längeren Auslandsaufenthalt plant, kann bei manchen Versicherungen einen Auslandskrankenschutz für 1 Jahr oder länger beantragen.
Die Krankenversicherung zahlt ärztliche Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, bei Notwendigkeit den Rücktransport des Patienten und einer Begleitperson, Bergungs- und Rettungskosten bei einem Unfall und Überführungskosten bei Tod des Versicherten.
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