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Mrz
28
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Allianz leistet Nachzahlungen für Lebensversicherungen |
Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG), das Versicherten von kapitalbildenden Lebensversicherungen bei der Auszahlung an den Stillen Reserven des Versicherungsunternehmens beteiligt und dadurch die Rendite erheblich verbessert. Was ist jedoch mit Policen, die zum 31.12.2007, also genau zum Stichtag ausgelaufen sind?
Die Allianz Leben, eine Tochtergesellschaft der Allianz AG, hatte zunächst versucht, Verträge von kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Ablaufdatum 31.12.2007 nach altem Vertragsrecht auszuzahlen. Die Begründung: selbst wenn die Auszahlung theoretisch am 1.1.2008 fällig gewesen seien – also nach Wirksamwerden des neuen Versicherungsvertragsrechts – hätten die Verträge formal bereit am 31.12.2007 ihr Ende gehabt, fielen also noch unter das alte Recht. Damit hätten die Versicherten keinen Anspruch auf eine Beteiligung an den Stillen Reserven der Gesellschaft, die Auszahlung fiel entsprechend niedriger aus als ab diesem Jahr üblich.
Inzwischen hat sich die Allianz jedoch entschlossen, die Auszahlung der betroffenen Verträge freiwillig um eine Abfindung aufzustocken, weil die Verträge missverständlich formuliert seien. Die Höhe der Nachzahlung wird sich nach der individuellen Dauer und dem jeweiligen Volumen der einzelnen Verträge richten. Die Höhe der Zahlungen ist noch nicht bekannt, die Versicherten werden in etwa vier Wochen ein entsprechendes Schreiben von der Allianz Leben bekommen. Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtete, dass ca. 30.000 Versicherte betroffen sind, die Nachzahlung wird sich also voraussichtlich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.
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