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Mai
19
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Diebstahl im Umzugsstress – wer zahlt? |
Jeder, der schon einmal umgezogen ist, kennt den damit verbundenen Stress.
Mit Sicherheit kann man diesen auch durchaus nachvollziehen, sitzt man doch meist Wochen vor und nach dem Umzug in einem schier endlosen Haufen von Umzugskartons. Gerade wenn Not am Mann ist, und die alte Wohnung bis zu einem bestimmten Termin in jedem Fall geräumt sein muss, die neue Wohnung aber unter Umständen noch nicht vollständig bezugsfertig ist, kommt es immer wieder dazu, dass sich diverse Einrichtungs- und Kleidungsgegenstände auch einmal in einem Zwischenlager befinden.
So erst kürzlich, als einige Dinge des täglichen Bedarfs durch den Umziehenden in seinem Betriebsgebäude zwischengelagert wurden. Diese wurden aus dem Betriebsgebäude entwendet, worauf der Betroffene annahm, er könne sich vertrauensvoll an seine Hausratversicherung wenden. Diese solle doch bitte den Schaden ausgleichen.
Die Versicherung hingegen weigerte sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen und begründete die Ablehnung des Anspruchs damit, dass die gestohlenen Sachen nicht innerhalb der Wohnung gewesen wären. Sie ging davon aus, dass sie dauerhaft außerhalb der Wohnung gelagert werden sollten und sah sich deshalb nicht im Stande für den Schaden aufzukommen.
Der Geschädigte jedoch wollte das Ganze nicht so einfach hinnehmen und zog mit seinem Fall vors Gericht. Und daran tat er gut. Denn die Richter standen auf seiner Seite und sahen es als völlig normal an, dass inmitten eines Umzugs einige Gegenstände auch einmal ausgelagert würden. Dies bedeute jedoch nicht, dass sie auf Dauer außerhalb der Wohnung verbleiben sollen, weshalb die Versicherung auch zur Zahlung des Schadens verurteilt wurde. Gerade die täglich benötigten Dinge, so die Richter, könnten nicht auf Dauer in Umzugskartons aufbewahrt werden. Hier biete es sich an, diese in einem evtl. vorhandenen Betriebsgebäude zwischen zu lagern.
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