Mrz
07

Die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung für Privatpersonen sowie Unternehmen. Sie trägt die Kosten im Falle eines Rechtsstreites bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist aufgebaut auf das spezielle Versichertenrisiko der betreffenden Person. Man kann entscheiden zwischen dem Komplettpaket, das alle angebotenen Leistungen abdeckt, oder einzelnen Leistungsbausteinen, wie z.B. Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz oder Rechtsschutz für Grundstückseigentum. Der Versicherungsschutz besteht jedoch erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsabschluss. Der Schutz gilt sowohl in Europa als auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören, einschließlich Madeira und Kanarische Inseln. Die Vertretung erfolgt durch alle Instanzen. Voraussetzung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Sobald vorsätzliche Rechtsverstöße vorliegen, übernimmt der Versicherungsgeber keine Leistungen. Ebenso ausgeschlossen sind Rechtsstreitigkeiten, welche bei Vertragsabschluss schon vorlagen. Grundlage der Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so kann man bei einem Gerichtsverfahren den Anwalt frei wählen. Außerdem werden die Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugengelder sowie bei Bedarf die Kosten des Gegners übernommen. Um den Versicherten vor dem Strafvollzug zu schützen, kann auch die Strafkaution bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist zwar nicht unbedingt erforderlich, kann aber in bestimmten Lebenssituationen sehr hilfreich sein.

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