Okt
16

Beitragsbemessungsgrenzen werden erhöht

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen neu festgelegt; sie betreffen die Sozialversicherungen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind Rechengrößen, die bestimmen, ab welchem Einkommen die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gezahlt werden müssen. Alles, was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, fällt nicht mehr in die Kalkulation der Beiträge rein. Die Bundesregierung begründet den Anstieg um zwei Prozent für 2010 mit der durchschnittlichen Einkommensentwicklung im Jahr 2008.

Bedeutet in Zahlen: Um monatlich 75 Euro steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Sie liegt dann ab 2010 bei 3.750 Euro pro Monat beziehungsweise bei 45.000 Euro pro Jahr. Um 100 Euro wird die Beitragsbemessungsgrenze jeweils bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung angehoben: Im Westen Deutschlands liegt sie dann bei 5.500 Euro pro Monat und in Ostdeutschland bei 4.650 Euro. Neben der Beitragsbemessungsgrenze hat die Bundesregierung auch eine neue Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt. Bisher liegt sie bei 48.600 Euro; ab 2010 wird sie auf 49.950 Euro steigen.
Die Versicherungspflichtgrenze besagt: Wenn ein Arbeitnehmer einen höheren Verdienst hat, als die eben angegebenen Beträgt, hat er das Recht, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Noch steht die Zusage vom Bundesrat aus – hier müssen diese neuen Zahlen noch abgesegnet werden – und dann treten sie ab 2010 in Kraft. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden alljährlich neu festgelegt; dabei wird als Kalkulationsgrundlage das vergangene Jahr ausgewertet. Bleibt zu hoffen, dass aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Kalkulation für 2010 sinnvoll ist.

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