Mrz
17

Wohn-Riester

Die Riester-Rente als privates Standbein für die Altersvorsorge ist mittlerweile vielen ein Begriff, diese staatlich geförderten Finanzmodelle zur Altersvorsorge werden bei fast allen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern angeboten. Jetzt plant die Bundesregierung den Funktionsumfang der Riester-Rente zu erweitern: künftig sollen Riester-Sparer das eingezahlte Geld auch für den Kauf einer Immobilie nutzen können.

Das heißt, dass das angesparte Geld am Ende der Laufzeit komplett entnommen werden und für den Kauf einer Immobilie oder für Abbezahlung eines Darlehens für die eigene Immobilie genutzt werden kann. Theoretisch ein durchaus interessantes zusätzliches Feature des Riester-Systems zur Altersvorsorge. Diese Vorgehensweise soll laut der Planung der Regierung die Eigenheimförderung für Immobilienkäufer ersetzen, die ja bekanntlich bisher ersatzlos gestrichen worden ist.

Die Option, das eingesparte Geld auch für den Kauf einer Immobilie nutzen zu können ist theoretisch ein klarer Vorteil und eine durchaus positive Erweiterung der bestehenden Riester-Rente. Aber die Umsetzung mit dem Erfordernis eines extra Förderkontos und der unterschiedlichen Behandlung der Steuern zwischen der Riester-Rente und des Wohn-Riesters ist bis dato eine komplizierte Lösung, die einen hohen Beratungsbedarf mit sich bringt.

Denn beim Wohn-Riester werden auf einem fiktiven Förderkonto die Sparraten erfasst und bei Eintritt der Rente auch die steuerliche Förderung ausgewiesen. Die dann dort ausgewiesenen Steuern müssen jedoch von Wohn-Riester-Sparern zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung der Steuer kann zwar über einen längeren Zeitraum erfolgen, das Modell bleibt jedoch vorerst ein Rechenexempel, dessen finanzieller Vorteil sich erst herausstellen muss.

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