|
|
Neue Regelung bei Erbschaftssteuer |
Seit 2009 gilt das geänderte Gesetz der Erbschaftsteuer. Die Reform der Erbschaftssteuer wurde im November 2008 beschlossen. Betroffen davon sind nicht die Ehepartner, sondern die Kinder und die eingetragenen Lebenspartner, diese haben ab jetzt Vorteile durch die Gesetzesänderung. Dahingegen Nachteile entstehen für Geschwister und nähere Verwandte, denn diese müssen absofort mehr Steuern für das Erbe zahlen als bisher.
Keine Steuern müssen Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten zahlen wenn das Erbe bis zu 500.000 Euro beträgt. In den Jahren zuvor durften lediglich nur 307.000 Euro steuerfrei vererbt werden. Der Freibetrag für die Kinder, auch eingetragene Stief- und Adoptivkinder, wurde von 205.000 Euro auf 400.000 Euro erhöht. Fast das Doppelte an Vermögen kann also in 2009 von Eltern an die Kinder vererbt werden ohne, dass Steuern dafür anfallen. Der Freibetrag für Enkel hat sich von 51.200 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Für Immobilien gibt es auch eine neue Regelung. Hier gilt für Ehegatten im Todesfall die Steuerfreiheit bei Immobilien. Die genauen Details kann man dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz entnehmen.Solange die Immobilie selbstgenutzt ist und an den verbliebenen Ehepartner vererbt wird.Der oben genannte Freibetrag gilt durch die neue Regelung auch für Schenkungen. Dann muss man aber darauf achten, dass das Geschenkte länger als zehn Jahre zurückliegt, denn alle zehn Jahre erneuert sich der Freibetrag. Wer also viel Vermögen besitzt und dieses vererben möchte sollte so früh wie möglich anfangen zu verschenken. Sollte man sich über das Erbrecht informieren wollen, ist es sinnvoll über eine Privatrechtsschutzversicherung zu verfügen, welche den Beratungsbereich im Familien – und Erbrecht absichert.
Bookmarks
Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
Kommentare