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Feb
14
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Gesetzgeber fordert Verkaufsschutz für Hypothekendarlehen |
Es ist bei vielen Finanzinstituten gängige Praxis, gut laufende Hypothekenkredite an Investoren zu verkaufen. Für den Kreditnehmer kann das eine böse Überraschung bedeuten, denn der neue Kreditgeber kann das Darlehen jederzeit kündigen.
Die Geschäftsidee hinter dem Verkauf gut laufender Hypotheken-Kredite ist recht einfach: Investoren kaufen die Darlehen von unterbewerteten Immobilien auf mit dem Ziel, durch eine Kündigung des Kreditvertrages schnell in den Besitz der Immobilie zu kommen. Für die Darlehensnehmer bedeutet das meist den finanziellen Ruin und den Verlust ihres Eigenheimes.
Der Gesetzgeber plant nun, im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes die Kredit gebenden Finanzinstitute zu verpflichten, dem Darlehensnehmer einen Schutz vor dem Weiterverkauf seines Kredites an Finanzinvestoren anbieten zu müssen und ihn von einem Verkauf von dessen Darlehnsvertrag unterrichten zu müssen. Denn wer seinen Verpflichtungen als Schuldner nachkomme und sein Eigenheim ordnungsgemäß abzahle muss sicher sein können, dass sein Hypothekendarlehen nicht plötzlich von einem Finanzinvestor gekündigt und ggf. sogar zwangsvollstreckt wird. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Als sicher gilt jedoch schon, dass diese Absicherung für den Darlehensnehmer mit Kosten verbunden sein wird. Geplant sind etwa 0,1 bis 0,2 Prozent der Kredithöhe, das wären zum Beispiel bei einem Kreditvolumen von 150.000 Euro 15 Euro pro Monat an Mehrkosten für den Darlehensnehmer. Als erster Anbieter nimmt die Commerzbank diese Zusatzleistung ab April in ihr Sortiment auf.
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