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Feb
25
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Förderberechtigte der Riester Rente |
Als Selbstständiger hat man das nachsehen bei der Riester-Rente. Dieses Altersvorsorgeprodukt wurde vor allem für Arbeitnehmer entwickelt, daher sind auch nur jene Personen zulageberechtigt, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert sind.
Dazu gehörten nicht nur rentenversicherungspflichtige Angestellte, sondern auch Personen, die Ersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenhilfe oder Krankengeld beziehen. Auch die 400 Euro Basis Beschäftigten haben Anspruch, genauso die Wehr- und Zivildienstleistenden.
Aber auch eine Beamter, Richter und die Berufssoldaten können einen Nutzen aus der Riester-Rente ziehen. Des Weiteren können die Ehepartner einer förderberechtigten Person die Zulagen erhalten, wenn sie zusammen veranlagt sind und jeder der beiden einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Eine Obergrenze beim Einkommen gibt es bei der Riester-Rente nicht. Jeder der zum förderberechtigten Personenkreis kann unabhängig von seinem Einkommen einen Vorsorgevertrag abschließen. Gefördert wird jedoch nur ein Beitrag von maximal 4% bzw. bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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